bAV-Beratung und -Betreuung

bAV-Beratung

Die NÜRNBERGER Business Beratungs GmbH (NBB) ist eine Konzerngesellschaft der NÜRNBERGER Versicherung.

Als kompetenter Partner bietet sie Unternehmen, deren Mitarbeitern sowie Verbänden und Privatpersonen umfassende Beratung und Unterstützung in allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung und den Personaldienstleistungen.

Sie entwickelt hierfür firmenspezifische Lösungen, richtet neue Versorgungswerke ein, überarbeitet, modernisiert und passt bestehende an. Darüber hinaus verwaltet sie komplette Versorgungseinrichtungen.

bAV-Betreuung

Aufwendige Verwaltungsaufgaben binden oft Kapazitäten und erhöhen die Kosten. Durch die Beauftragung der NBB für die Verwaltung Ihres Versorgungswerkes, entfällt dieser Verwaltungsaufwand.

Seit Jahrzehnten verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen in der Verwaltung unterschiedlichster Versorgungswerke. Wir ermitteln unverfallbare Anwartschaften bei Ausscheiden, Leistungen im Versorgungsfall und Daten für den Versorgungsausgleich. Natürlich erstellen wir für Sie auch Leistungsausweise für Ihre Mitarbeiter.

Die rechtssichere Versorgungsordnung

Die Versorgungsordnung – als Basis für eine betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung stellt einen wichtigen Bestandteil der Alterssicherung in Deutschland dar und ist durch eine Vielzahl von rechtlichen Vorschriften geregelt. Weite Teile der arbeitsrechtlichen Regelungen ergeben sich aus dem sogenannten Betriebsrentengesetz. Dieses Gesetz regelt jedoch nicht alles. Vielmehr sorgt es für einen arbeitsrechtlichen (Mindest-)Rahmen. Wie eine betriebliche Altersversorgung dann konkret ausgestaltet werden soll, ist den Arbeitsvertragsparteien insbesondere dem Arbeitgeber überlassen.

Was das Gesetz nicht regelt

  • Festlegung der Zusageart, des Durchführungsweges und der Leistungsart
  • Teilnahmeberechtigter Mitarbeiterkreis
  • Höhe der Versorgungsleistung
  • Festlegung des Versorgungsträgers
  • Umwandelbare Gehaltsbestandteile
  • Verfahren bei vorzeitigem Ausscheiden usw.

Klarheit schaffen und Risiken vermeiden.

Damit unrichtige oder nicht vorhandene Versorgungsregelungen nicht zu erheblichen finanziellen Risiken führen und um für die notwendige Klarheit zu sorgen, empfiehlt sich die Einrichtung einer Versorgungsordnung.

Rechtssicherheit. Einfach. Digital.

Die NBB bietet in Zusammenarbeit mit renommierten Rechtsanwaltskanzleien bedarfsgerechte Lösungen und Dienstleistungen an, die Sie jederzeit online abrufen und in Auftrag geben können.

Versorgungsordnung online erstellen

Ihre Chancen

  • Optimale Nutzung der Vorteile der bAV
  • Leichtere Durchführung und Abwicklung der bAV
  • Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit
  • Erfüllung der Informationspflichten

bAV-Beratung und -Betreuung

Modernisierung/Optimierung von Versorgungswerken

Immer auf dem neuesten Stand. Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung sehen sich Unternehmen laufend mit geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen konfrontiert. In einem Themengebiet fernab der eigenen Kernkompetenz ist es dabei nicht einfach, dauerhaft die ideale Lösung für sich und seine Mitarbeiter zu finden

bAV-Verwaltung online – ab in die digitale Zukunft

Hier eine neue Vorschrift, da eine neue Regelung: Der Verwaltungsaufwand der betrieblichen Altersversorgung (bAV) dürfte auch in den nächsten Jahren nicht weniger werden. Vielen Arbeitgebern ist die Verwaltung der bAV mit zu viel Aufwand verbunden. Machen Sie es sich und Ihren Firmenkunden einfach und sorgen mit unseren Portallösungen für schnelle und digitale Verwaltungsabläufe.

Zu XEMPUS & ePension

Einfach online informieren.

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist für Arbeitnehmer besonders vorteilhaft.

Jedoch empfinden viele das Thema als schwierig und vermeiden es daher, sich damit zu beschäftigen. Das hat zur Folge, dass dieses interessante Angebot oft nicht wahrgenommen wird.

Das NÜRNBERGER Betriebsrenten-Portal wirkt dem entgegen und informiert Arbeitnehmer klar verständlich, strukturiert und mit vielen Grafiken. Darüber hinaus können zusätzliche Inhalte und Arbeitgeberinformationen wie beispielsweise Betriebsvereinbarungen eingebunden werden.

Zum Betriebsrenten-Portal